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Fortschrittsberichte

Im Folgenden finden Sie die Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission über die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei seit 1999.

In diesen Fortschrittsberichten geben die Kommissionsdienststellen einen Bericht und eine Beurteilung über alle im Laufe der letzten 12 Monate erzielten Fortschritte für den Betrittskandidat Türkei.

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EU und Türkei

Am 26.10.2005 wurden offiziell die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union aufgenommen. Bekanntlich bewarb sich die Türkei bereits im Jahre 1959 um eine Mitgliedschaft in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). 1963 folgte dann zwischen der Türkei und EWG ein Assoziierungsabkommen, welches auch als erster Schritt für eine zukünftige Mitgliedschaft in der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) verstanden wurde.

Am 1. Januar 1996 wurde zwischen der Türkei, einem Nichtmitglied der EU, und der EU die Zollunion eingeführt, was in der Geschichte der EG / EU bisher einmalig war. Problematisch an dieser Konstellation ist nämlich, dass die Türkei aufgrund der Zollunion die eigenen Handelsbeziehungen mit Nicht-EU-Ländern nach dem europäischen Wirtschafsrecht zu gestalten hat, ohne jedoch auf die Entscheidungen, auch wenn es um Wirtschafts- und Handelsfragen geht, in Brüssel Einfluss nehmen zu können, die unmittelbar auch die Türkei betreffen. Deshalb sieht sich das Land bei diesem Abkommen als stark benachteiligt.

Letztendlich entscheidend für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei waren die umfassenden Reformen auf dem Gebiet des Zivilrechts. So hat die Türkei heute ein reformiertes Zivil- und Obligationenrecht nach dem Vorbild der Schweiz, das im Jahre 2002 vor allem die rechtliche Stellung der Frau verbesserte. Daneben hat die Türkei ein recht modernes Marken-, Patent- und Geschmacksmustergesetz. Das Handelsgesetzbuch befindet sich derzeit wieder in einer Reformphase mit grundlegenden Änderungen, die voraussichtlich Ende 2009 in Kraft treten sollen.

Die Verhandlungen mit der Türkei führt die Europäischen Kommission. Das hierbei anzuwendende EU-Regelwerk umfasst insgesamt 35 Kapitel. Die Ergebnisse über den Stand der Reformen und Fortschritte dieser Beobachtungen und Verhandlungen fließen in einen Bericht ein, den die Kommission jeweils im Herbst veröffentlicht. Die Kommission entscheidet auch, ob und wann, welcher Kapitel abgeschlossen ist. Der Betritt kann aber jedoch durch mehrere Möglichkeiten verhindert werden, so wenn ein Drittel der EU-Mitglieder dies fordern oder der Reformprozess in der Türkei in den sog. Kernbereichen, Menschenrechte, Minderheitenschutz und Meinungsfreiheit ins Stocken gerät. Des Weiteren kann eine Nichtratifizierung in den Mitgliedsstaaten per Parlamentsentscheidung oder Referendum den Betritt verhindern, sogar wenn nur ein Mitgliedsstaat sich verweigert, den Beitrittsvertrag zu ratifizieren. Schließlich wurde noch auf Druck Österreichs in den Rahmentext die wirtschaftliche und politische Aufnahmefähigkeit der EU am Ende der Verhandlungsphase als weiteres mögliches Hindernis aufgenommen.

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Der Beitrittsprozess

Die 27 Mitgliedsländer der EU haben einen Teil ihrer Souveränität oder Rechtsetzungsbefugnisse auf die EU übertragen.

Eine Reihe weiterer Länder hat sich um eine EU-Mitgliedschaft beworben, darunter auch die Türkei, die seit dem Europäischen Rat von Helsinki im Dezember 1999 Kandidat für einen Beitritt zur EU ist.

Die Beitrittsverhandlungen wurden im Oktober 2005 mit der analytischen Prüfung des Besitzstands („Screening“) aufgenommen. Seitdem hat die EU ein Kapitel vorläufig geschlossen: Wissenschaft und Forschung (Juni 2006). Außerdem wurden Verhandlungen über sieben weitere Kapitel eröffnet: Unternehmen und Industrie (März 2007), Finanzkontrolle und Statistik (Juni 2007), transeuropäische Netze sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz (Dezember 2007), Rechte an geistigem Eigentum und Gesellschaftsrecht (Juni 2008). Am 18. Februar 2008 verabschiedete der Rat eine überarbeitete Beitrittspartnerschaft mit der Türkei.

Die Türkei hat bereits eine lange Assoziierungsphase durchlaufen. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichnete 1963 das Assoziierungsabkommen von Ankara, mit dem die schrittweise Einrichtung einer Zollunion vereinbart wurde. Das Abkommen wurde im November 1970 durch eine Schlussakte ergänzt. Da die Türkei die Schlussakte zum Abkommen von Ankara nicht auf Zypern anwendete, entschied der Rat im Dezember 2006, acht wichtige Kapitel nicht zu öffnen und kein Kapitel vorläufig zu schließen, bis die Türkei ihren Verpflichtungen nachkommt. Bei den acht Kapiteln handelt es sich um: Freier Warenverkehr, Recht auf Niederlassung und Dienstleistungsfreiheit, Finanzdienste, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Verkehrspolitik, Zollunion und Außenbeziehungen.

Die EU richtete 1995 eine Zollunion mit der Türkei ein. Diese erstreckt sich auf den Handel mit Industrieerzeugnissen zwischen der Türkei und der EU, sieht aber auch eine Annäherung an die EU in einigen politischen Bereichen wie technische Produktvorschriften, Wettbewerb und Rechte an geistigem Eigentum vor. Der Handel mit landwirtschaftlichen und Stahlerzeugnissen ist in separaten Präferenzabkommen geregelt. Die Zollunion hat zu einem deutlichen Anstieg des Handelsvolumens der Türkei mit den EU-Mitgliedstaaten beigetragen, das inzwischen rund 50 % ausmacht. Der Handel der Türkei mit der EU ist beinahe ausgewogen:

Das Handelsdefizit beträgt weniger als 8,3 Milliarden Euro und entspricht damit 13 % des gesamten Handelsdefizits der Türkei. Der Anteil der Ausfuhren in die EU stieg im Jahr 2007 im Vergleich zum Vorjahr leicht von 56 % auf 56,4 %. Die Einfuhren aus der EU gingen gemessen am Gesamteinfuhrvolumen jedoch zurück – von 42,6 % auf 40,4 %. Grund dafür dürften die gestiegenen Einfuhrkosten für Energie sein, die die Türkei fast ausschließlich aus Nicht-EU-Ländern importiert. Die Direktinvestitionen der EU in der Türkei beliefen sich im Jahr 2007 auf rund 9 Milliarden Euro und machen einen Anteil von zwei Dritteln an den gesamten ausländischen Direktinvestitionen in der Türkei und 3,5 % des türkischen BIP aus. Im ersten Quartal 2008 fiel dieser Anteil auf 53 %. An Industriewaren führt die Türkei nach wie vor hauptsächlich Maschinen, Erzeugnisse für die Automobilindustrie, chemische Stoffe, Eisen und Stahl aus der EU ein. Wichtigstes landwirtschaftliches Importgut aus der EU ist Getreide. Die EU führt hauptsächlich Textilwaren und Bekleidung, Maschinen und Transportausrüstung aus der Türkei ein.

Zahlen und Fakten – der Weg der Türkei in die EU

30. Juni 2010 – Die Verhandlungen über Kapitel 12 „Lebensmittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutzpolitik“ werden aufgenommen.

Juni 2008 – Aufnahme von Verhandlungen über zwei Kapitel: Rechte an geistigem Eigentum und Gesellschaftsrecht (Juni 2008).

Februar 2008 – Verabschiedung einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft für die Türkei.

Dezember 2007 – Aufnahme von Verhandlungen über zwei Kapitel: transeuropäische Netze sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz.

Juni 2007 – Aufnahme von Verhandlungen über zwei Kapitel: Finanzkontrolle und Statistik.

März 2007 – Aufnahme von Verhandlungen über das Kapitel Unternehmen und Industrie.

Dezember 2006 – Da die Türkei die Schlussakte zum Abkommen von Ankara nicht auf Zypern anwendet, beschließt der Rat, acht wichtige Kapitel nicht zu öffnen und kein Kapitel vorläufig zu schließen, bis die Türkei ihren Verpflichtungen nachkommt. Bei den acht Kapiteln handelt es sich um: Freier Warenverkehr, Recht auf Niederlassung und Dienstleistungsfreiheit, Finanzdienstleistungen, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Fischerei, Verkehrspolitik, Zollunion und Außenbeziehungen.

Juni 2006 – Aufnahme und Abschluss von Verhandlungen über das Kapitel Wissenschaft und Forschung.

Dezember 2005 – Verabschiedung einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft für die Türkei.

Oktober 2005 – Beginn der analytischen Prüfung des Besitzstands – „Screening“.

Oktober 2005 – Annahme eines Verhandlungsrahmens, danach formelle Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.

Juni 2005 – Annahme einer Mitteilung der Kommission über den zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern. Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Aufnahme und Intensivierung von Beziehungen zwischen der Zivilgesellschaft in der EU und in den Kandidatenländern.

Dezember 2004 – Festlegung der Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durch den Europäischen Rat.

Oktober 2004 – Empfehlung der Kommission hinsichtlich der Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt sowie Vorstellung des Dokuments über Fragen im Zusammenhang mit der möglichen EU-Mitgliedschaft der Türkei.

Mai 2003 – Verabschiedung einer überarbeiteten Beitrittspartnerschaft für die Türkei.

März 2001 – Annahme der Beitrittspartnerschaft für die Türkei durch den Rat.

Dezember 1999 – Auf dem Europäischen Rat von Helsinki wird die Türkei als Kandidatenland anerkannt und nimmt insofern gleichberechtigt mit den anderen Kandidatenländern am Beitrittsprozess teil.

Dezember 1997 – Auf dem Europäischen Gipfel von Luxemburg wird der Türkei die Möglichkeit einer EU-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.

1995 – Der Assoziationsrat zwischen der Europäischen Union und der Türkei bringt das Abkommen über eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU zum Abschluss.

April 1987 – Die Türkei stellt einen Antrag auf volle EWG-Mitgliedschaft.

November 1970 – Unterzeichnung der Schlussakte und des zweiten Finanzprotokolls in Brüssel und damit Vorbereitung einer Zollunion.

September 1963 – Unterzeichnung eines Assoziierungsabkommens (Abkommen von Ankara) mit dem Ziel der Schaffung einer Zollunion zwischen der Türkei und der EWG und mit Aussicht auf eine mögliche Mitgliedschaft. Unterzeichnung des ersten Finanzprotokolls zum ursprünglichen Abkommen.

September 1959 – Die Türkei bewirbt sich um die Aufnahme als assoziiertes Mitglied in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Quelle: Europäische Kommission - Erweiterung, Oktober 2010

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Kanzlei Karaman

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