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10 Jahre TD-IHK

10 Jahre TD-IHK

Die Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer - Türk-Alman Ticaret ve Sanayi Odası (TD-IHK) hat eine "10 Jahres-Chronik" herausgegeben. Wir machen gerne auf die neue Publikation und unsere Anzeige auf Seite 7 aufmerksam:
http://www.unserebroschuere.de/tdihk/WebView/

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Immobilienkauf Türkei

Nach wie vor ist die Türkei ein beliebtes Land für den Kauf einer Immobilie, sei es das Feriendomizil an der türkischen Riviera oder auch als Kapitalinvestition in den Großstädten, wie Istanbul. Gerade auch wegen dem enorm gestiegenen Wohnungsbau in der Türkei in den letzten Jahren, steigt die Zahl der auch deutschen Immobilienbesitzer stetig. Im Vergleich zu Deutschland, kann in guten Lagen, sei es in der Metropole Istanbul oder auch in den Ferienorten, die Immobilie über die Jahre erheblich an Wert gewinnen. Aus diesen und ähnlichen Gründen - wie die sehr guten klimatischen Verhältnisse in den Ferienorten - erwerben immer mehr Deutsche eine Immobilie in der Türkei. 

Grundsätzlich ist einem Immobilienkauf in der Türkei nichts einzuwenden. Doch der Kauf sollte, wie in jedem anderen Land auch, wohl überlegt werden. Insbesondere beim Immobilienkauf sollte der deutsche Käufer die Rechtslage nicht mit der in Deutschland verwechseln, da sich diese von der in Deutschland gänzlich unterscheidet.

Auf folgende wesentliche Punkte muß auf jeden Fall geachtet werden:

  • Ein formgültiger und damit wirksamer Kaufvertrag zwischen den Parteien, der sog. Grundstückskaufvertrag („resmi senet"), wird ausschließlich beim Grundbuchamt (Tapu Dairesi) abgeschlossen.
  • Ein notariell verbindlicher Kaufvertrag, wie wir es in Deutschland beim Notar kennen, gibt es im Grunde in der Türkei nicht. Sofern die Parteien dennoch einen solchen Kaufvertrag vor einem türkischen Notar abschließen, handelt es sich bei diesem lediglich um ein „Verkaufsversprechen", so was wie ein Vorvertrag.
  • Es ist daher dringend davon abzuraten, bei Abschluss eines solchen Vertrags den Kaufpreis oder auch einen Teil des Kaufpreises, Anzahlungen etc. an den Verkäufer zu bezahlen. Denn der Verkäufer ist trotz dieses "notariellen Vertrags" nicht daran gehindert, die Immobilie an einen Dritten zu veräußern. Dann kann die Anzahlung schnell weg sein.
  • Der Kaufpreis wird, zumeist in bar, unmittelbar beim Grundbuchamt, bei dem die verbindliche Übertragung der Immobilie stattfindet, geleistet. Erst bei diesem Termin erhält der Käufer als Eigentumsnachweis einen Grundbuchauszug, sog. "Tapu Senedi".
  • Das zu erwerbende Objekt sollte der Käufer vorher selbst genau besichtigen und wenn möglich einen Experten (Sachverständigen für Bau etc.) hinzuziehen.
  • Eine vorherige Einsicht in das Grundbuch des betreffenden Objekts würde ebenso nicht schaden, um etwaige Belastungen rechtzeitig zu erkennen.

Im Ergebnis ist jedem Käufer gerade als Ortsunkundiger zu raten, möglichst kompetente, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Hilfe können wir Ihnen bereits in Deutschland anbieten. Über unsere vielfältigen Kooperationen mit türkischen Kollegen in der Türkei, bieten wir nicht nur unabhängige rechtliche Unterstützung, sondern auch sonstige Recherchemöglichkeiten über die konkrete Immobilie vor Ort. Grundsätzlich ist es auch auf Wunsch möglich, die Vertretung oder auch die Begleitung des Käufers durch einen unserer Kooperationsanwälte unmittelbar beim Grundbuchamt zu ermöglichen.

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Deutschland ist der wichtigste Handelspartner der Türkei

Das bilaterale Handelsvolumen erreichte im Jahr 2013 mit einem Anstieg von nahezu 5% einen neuen Rekordwert von insgesamt 33,8 Mrd. €. Die türkischen Exporte nach Deutschland stiegen dabei um 1,4% (13,5 Mrd. €) und die Importe aus Deutschland um 7,1% (21,5 Mrd. €). Mit einem Investitionsvolumen von über  12 Mrd. USD ist Deutschland seit 1980 der größte ausländische Investor. Die Zahl deutscher Unternehmen bzw. türkischer Unternehmen mit deutscher Kapitalbeteiligung in der Türkei ist inzwischen auf rund 5.750 (Stand Juni 2014) gestiegen. Die Betätigungsfelder reichen von der Industrieerzeugung und dem Vertrieb sämtlicher Produkte bis zu Dienstleistungsangeboten aller Art sowie der Führung von Einzel- und Großhandelsbetrieben (Quelle: Auswärtiges Amt).

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Almanya Federal Yargıtay`dan tarihi karar !!!

„BUNDESGERICHTSHOF`dan“ kredi ücretleri ile ilgili 28.10.2014`de tarihi karar !!!

Kredi ücretlerinizi bankadan bir an önce geri talep edin !!!

Televizyonların ana haberlerinde, gazetelerde, internetde vs. takip ettiğiniz gibi, „Bundesgerichtshof“ (Almanya Federal Yargıtayı), kredi sözleşmelerinde tüketici tarafından ödenen kredi masrafları, yani “kredi işlem ücretleri” ile ilgili („Kreditbearbeitungsgebühren“) 28.10.2014`de tarihi bir karar verdi.

(Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.10.2014, XI ZR 17/14 und XI 348-13)

Kararda bankaların „Genel İşlem Şartlarında“ („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) düzenlenen ve tüketiciden alınan kredi işlem ücretleri (bankaya göre kredi başına 200 ile 300 € arası veya kredi meblağının 1% - 3,5 % arası) geçersiz kabul edildi ve vatandaşa bankadan bu ücretleri geri talep etme hakkı verildi.

Kararda ayreten zamanaşımı süresi 10 yıla kadar geriye uzatıldı.

Yani 2004 yılında bile tüketici eğer sözleşmesinde bankaya işlem ücreti ödemiş ise, bu ücreti bankadan geri talep etme hakkı doğdu. Tahmini hesaplara göre 2004`den bu yana yüzbinlerce sözleşmeye imza atıldığı göz önünde bulundurulursa, tüketicilerin bankalardan milyar avrolara varan ücretler geri talep etmeleri söz konusu.

Bunu bankalar da bildikleri için, tüketiciyi oyalama ve taleplerin olası zamanaşımına uğramasını bekleme stratejisi de gözden kaçırılmamalıdır.

Bundan da dolayı da dikkat edilmesi gereken en önemli husus, bu talebin sözleşmenin tarihine göre, 2005-2011 yılları arası imzalanan sözlesmelerde, en geç bu yılın sonuna kadar, yani 31.12.2014 tarihine kadar, ödenen ücretin bankadan yazılı bir şekilde geri talep edilmesidir.

Hatta 2004 yılı sözleşmeleri için zaman aşımı süresi tam 10 yıl geriye dönük, gün be gün hesaplanmakta ve aynı şekilde zaman kaybetmeden kredi işlem ücretleri geri talep edilmelidir. Aksi takdirde tüketici zamanaşımı ile karşı karşıya kalacak ve kredi işlem ücretini geri alamayacaktır.  

Vatandaşların - ki tüketici veya emlak kredileri geçtiğimiz yıllarda ve halen vatandaşlar arasında çok yaygın bir şekilde pazarlanmaktadır - 2004 yılına kadar geriye dönük sözleşmelerini kontrol etmeleri ve ona göre bankadan ödedikleri kredi işlem ücretlerini bir an önce geri talep etmeleri önemle duyurulur.

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Kanzlei Karaman

Rechtsanwalt Kemal Karaman 

Lenzhalde 68
70192 Stuttgart / Germany

www.deutsch-tuerkisches-recht.de

Telefon & E-Mail

Telefon +49 (0)711 - 66 47 469-0
Telefax +49 (0)711 - 66 47 469-9

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