Internationales Privatrecht
Das Internationale Privatrecht, kurz IPR, gewinnt mit zunehmenden europäischen und internationalen Verflechtungen aufgrund von ständig anwachsenden internationalen Warenströmen, der Zunahme von Migrationsbewegungen, der rasant angewachsenen Individualreiseverkehr und nicht zuletzt wegen immensen Möglichkeiten der heutigen weltumspannenden Kommunikation, insbesondere via Internet, immer mehr an Bedeutung. Parallel zu dieser Entwicklung ist damit heute auch das Internationale Zivilprozessrecht für die Rechtspraxis wichtiger denn je. Gerade Deutschland als exportstarkes Land birgt zahlreiche Streitfälle mit Auslandsberührung in sich.
Die Aufgabe des Internationalen Privatrecht besteht darin, bei Fällen mit Auslandsberührung, d. h. mit Bezug zu mehreren Rechtsordnungen, herauszufinden, welche Rechtsordnung auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist. Das IPR wird auch als „Kollisionsrecht“ bezeichnet, da mehrere verschiedene Rechtsordnungen den konkreten Fall regeln könnten und dadurch quasi miteinander „kollidieren“. Das IPR ist Teil der nationalen Rechtsordnung. Wegen der Bezeichnung ist es etwas missverständlich. In der Bundesrepublik finden sich die Regelungen zu IPR im wesentlichen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Artikel 1- 47.
Für den Rechtssuchenden ist also bei Fällen mit Auslandsberührung zunächst die Frage zu beantworten, ob überhaupt deutsche Gerichte und nicht etwa die Gerichte eines anderen Staates zur Entscheidung berufen sind, d. h. ob sie international zuständig sind. Des weiteren ist es für den Rechtssuchenden von entscheidender Bedeutung, wonach sich die Partei- und Prozessfähigkeit einer ausländischen Privatperson oder Unternehmen richtet und in welchem Land ein etwaiges Urteil anerkannt, ein etwaiger Titel vollstreckt werden kann. All diese Fragen werden parallel zu IPR-rechtlichen Fragen von Internationalem Zivilprozessrecht beantwortet, dessen Kenntnis im Vorfeld eines Mandats ebenso wichtig ist.
Zur Klärung dieser Fragen finden Sie unten das Einführungsgesetz zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie das türkische Gesetz über das internationale Zivil-und Zivilverfahrensrecht.
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