Drei wichtige Fragen im Zusammenhang mit Abfindung im Arbeitsrecht:
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Nach weiteren Neuigkeiten bzw. Recherche scheint es so zu sein, dass die Daten aus dem Jahr 2019 nicht ausgetauscht werden, sondern quasi erstmals mit dem Datenaustausch aus dem Jahr 2020 zwischen Deutschland (sowie einigen anderen europäischen Ländern) und Türkei begonnen wird.
Mir ist klar, dass die Informationslage leider etwas dünn ist und man muss selbst lange suchen, bis man etwas Brauchbares gefunden hat. Da ich mich letztes Jahr auch mit diesem Thema befasst habe (siehe meinen Beitrag hierzu unter Newsroom Jahr 2020), wollte ich an dieser Stelle einen Update vornehmen.
Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten zwischen der Türkei und Deutschland sollte somit gemäß der Regelung im Internationalen Abkommen spätestens zum 30. September 2021 erfolgen. Sämtliche Finanzkontendaten in dem Meldezeitraum ab dem 01.01.2020 werden nun von den Finanzinstituten in der Türkei an die zuständige Behörde beim türkischen Finanzministerium (Gelir İdaresi Başkanlığı) weitergeleitet, die dann ihrerseits die Daten an die zuständige Behörde in Deutschland (Bundeszentralamt für Steuern) weiterleiten wird (logischerweise auch in umgekehrter Richtung).
RA Karaman
15.06.2021