Haager Zustellungsübereinkommen vom 15.11.1965
Das Haager Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
vom 15. November 1965 regelt die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken zwischen den Vertragsstaaten.
Damit wird bspw. die Zustellung einer Klageschrift in einem anderen Land bzw. Vertragsstaat ermöglicht. Es ist ein wichtiges Rechtshilfeübereinkommen, dem mittlerweile ca. 80 Staaten angehören.
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