Vollstreckung in der Türkei
Es kommt nun oft vor, dass die Gläubiger in Deutschland gegen den Schuldner einen rechtskräftigen Titel erwirkt haben (oder wegen der finanziellen Lage des Schuldners ihre Forderung gar nicht mehr weiterverfolgt haben), aber die Vollstreckungsmaßnahmen in Deutschland bisher erfolglos verlaufen sind. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, auf ein eventuell vorhandenes Vermögen des Schuldners in der Türkei zuzugreifen. Doch bevor dies geschehen kann, muss der deutsche Titel (in welcher Form auch immer) in der Türkei im Wege eines gerichtlichen Anerkennungsverfahrens für vollstreckbar erklärt werden. Auch hier können vorab einstweilige Sicherungsmaßnahmen, wie bspw. Arrestverfahren, ergriffen werden, um etwaige Verschiebungen des Vermögens des Schuldners zu verhindern.
Bevor jedoch überhaupt mit Anerkennung- und Vollstreckungsmaßnahmen begonnen werden, empfiehlt es sich vorher eine Recherche über das Vermögen des Schuldners durchzuführen, um so evtl. Prozesskosten zu vermeiden. Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung und der Kooperation mit Kanzleien vor Ort, sind wir in der Lage, die entsprechende Recherche für den Gläubiger relativ zeitnah durchführen zu lassen. So gewinnen wir konkrete Erkenntnisse über das Vermögen des Schuldners und können dann auf dieser Grundlage die weiteren Schritte mit den Gläubigern bzw. unseren Mandanten besprechen. Sprechen Sie uns an.
Rechtsanwalt Karaman
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