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Neue türkische Verordnung über Fernabsatzverträge

Seit Ende Februar 2015 ist die neue Verordnung über Fernabsatzverträge in der Türkei in Kraft und hat gleichzeitig die alte Verordnung vom 06.03.2011 ersetzt. Die Türkei hat damit den Verbraucherschutz an die europäische Rechtsordnung weiter angepasst. Somit kann der Verbraucher, wie in Deutschland und in anderen EU-Ländern auch, bei Verträgen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, dazu gehört vor allem der Onlinekauf, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen (ehemals 7 Tage) ohne Angabe von Gründen widerrufen. Vorausgesetzt ist, wie in Deutschland auch, u. a. die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht.

Den neuen Verordnungstext können Sie hier herunterladen:

Verordnung über Fernabsatzverträge - Mesafeli Sözlesmeler Yönetmeligi 2015

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Kanzlei Karaman

Rechtsanwalt Kemal Karaman 

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