Skip to main content

Türkei und UN-Kaufrecht

Die Türkei ist dem Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht, CISG) mit Wirkung zum 01.08.2011 beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland ist bereits seit dem 01.01.1991 Mitglied dieses Übereinkommens.

Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts. Verkäufer und Käufer müssen weder Kaufleute sein, noch die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten haben. Maßgeblich ist die Niederlassung, Art. 1. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar auf Verbraucherverträge. Hier finden Sie eine Liste der Mitgliedsstaaten.

  • Aufrufe: 51

Telefon & E-Mail

Telefon +49 (0)711 - 66 47 469-0
Telefax +49 (0)711 - 66 47 469-9

 KKK black

Kanzlei Karaman

Rechtsanwalt Kemal Karaman 

Lenzhalde 68
70192 Stuttgart / Germany

www.deutsch-tuerkisches-recht.de