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Neue BAG-Entscheidung: Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist und Mindestlohn?

Das Bundesarbeitsgericht hat nun in seinem Urteil vom 18.09.2018, AZ: 9 AZR 162/18 eine lang erwartete Frage geklärt. Nämlich die Frage, wie die arbeitsvertragliche Ausschlussklausel zu Mindestlohn steht. Bekanntlich enthalten fast alle vorformulierten Arbeitsverträge Auschlussklauseln. D. h. innerhalb einer bestimmten Frist sind Ansprüche nach ihrer Fälligkeit (bspw. Lohnansprüche) zunächst aussergerichtlich geltend zu machen. Wenn die andere Vertragspartei nicht reagiert bzw. den Anspruch nicht erfüllt, dann ist dieser Anspruch innerhalb einer bestimmten, weiteren Frist gerichtlich geltend zu machen. D. h. diese Klauseln sind in der Regel zweistufig geregelt. Kurz gesagt: Zunächst aussergerichtlich Geltendmachen (1. Stufe) danach gerichtlich Geltendmachen (2. Stufe).Was ist aber, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussklausel den Mindestlohn gar nicht berücksichtigt, also überhaupt nichts dazu sagt? Denn Mindestlohn, wie der Name ja schon sagt, soll "mindestens" erhalten bleiben. Zu dieser Frage hat nun das BAG Folgendes geurteilt:Eine arbeitsvertragliche Ausschlussklausel, die nicht zwischen den Ansprüchen auf den Mindestlohn und sonstigen Ansprüchen...
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