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Türkei: Gesetzliche Verzugszinsen zum 01.01.2019 verdoppelt

Türkei: Gesetzliche Verzugszinsen zum 01.01.2019 verdoppelt

Die Türkische Zentralbank (TCMB) hat die geseztlichen Verzugszinsen zum 01.01.2019 von 10,75 % auf 21,25 % p. a. erhöht, damit so gut wie verdoppelt. Nach § 1530 Abs. 7 des Türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) werden die Verzugszinsen jedes Jahr im Monat Januar von der Türkischen Zentralbank festgelegt. Dieser Zinssatz gilt dann, wenn die Parteien - gemeint sind damit aber nur Verträge unter Kaufleuten, d. h. Verträge zwischen Unternehmern - vertraglich keine anderweitige Regelung getroffen haben bzw. die vertraglich getroffene Regelung unwirksam ist. Die minimalen Kosten der Eintreibung (man könnte es wohl als "Verzugskostenpauschale" übersetzen) wurden ebenso erheblich erhöht, von 185,00 TL auf 245,00 TL. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern gilt das Gesetz mit der Nr. 3095 (Gesetz über den gesetzlichen Zinssatz und über die Verzugszinsen), wonach aktuell (Januar 2019) ein Verzugszinssatz von 12 % p. a. geregelt ist.

 

 

Türkei: Gesetzliche Verzugszinsen zum 01.01.2019 verdoppelt

Die Türkische Zentralbank (TCMB) hat die geseztlichen Verzugszinsen zum 01.01.2019 von 10,75 % auf 21,25 % p. a. erhöht, damit so gut wie verdoppelt. Nach § 1530 Abs. 7 des Türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) werden die Verzugszinsen jedes Jahr im Monat Januar von der Türkischen Zentralbank festgelegt. Dieser Zinssatz gilt dann, wenn die Parteien - gemeint sind damit aber nur Verträge unter Kaufleuten, d. h. Verträge zwischen Unternehmern - vertraglich keine anderweitige Regelung getroffen haben bzw. die vertraglich getroffene Regelung unwirksam ist. Die minimalen Kosten der Eintreibung (man könnte es wohl als "Verzugskostenpauschale" übersetzen) wurden ebenso erheblich erhöht, von 185,00 TL auf 245,00 TL. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern gilt das Gesetz mit der Nr. 3095 (Gesetz über den gesetzlichen Zinssatz und über die Verzugszinsen), wonach aktuell (Januar 2019) ein Verzugszinssatz von 12 % p. a. geregelt ist.

 

 


Türkei: Gesetzliche Verzugszinsen zum 01.01.2019 verdoppelt

Die Türkische Zentralbank (TCMB) hat die geseztlichen Verzugszinsen zum 01.01.2019 von 10,75 % auf 21,25 % p. a. erhöht, damit so gut wie verdoppelt. Nach § 1530 Abs. 7 des Türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) werden die Verzugszinsen jedes Jahr im Monat Januar von der Türkischen Zentralbank festgelegt. Dieser Zinssatz gilt dann, wenn die Parteien - gemeint sind damit aber nur Verträge unter Kaufleuten, d. h. Verträge zwischen Unternehmern - vertraglich keine anderweitige Regelung getroffen haben bzw. die vertraglich getroffene Regelung unwirksam ist. Die minimalen Kosten der Eintreibung (man könnte es wohl als "Verzugskostenpauschale" übersetzen) wurden ebenso erheblich erhöht, von 185,00 TL auf 245,00 TL. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern gilt das Gesetz mit der Nr. 3095 (Gesetz über den gesetzlichen Zinssatz und über die Verzugszinsen), wonach aktuell (Januar 2019) ein Verzugszinssatz von 12 % p. a. geregelt ist.

 

 

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