Allgemeine Informationen

Die Türkei ist Mitglied der Vereinten Nationen (UN), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der WTO, der G-20 und der Schwarzmeer Wirtschaftskooperation (BSEC). Mit der Europäischen Union besteht seit 1996 eine Zollunion. Seit 03.10.2005 ist die Türkei EU-Beitrittskanditat.

Das türkische Zivilrecht ist im wesentlichen vom schweizerischen Zivilgesetzbuch übernommen worden. Das Strafgesetzbuch ist an das italienische Strafgesetzbuch angelehnt und das Handelsgesetzbuch an das deutsche HGB. Die Verfassung aus der Zeit des Militärputsches 1980 wurde im Jahre 2010 reformiert. Bereits seit vielen Jahren steht eine umfassende Reform des Handelsgesetzbuches mit seinen mehr als 1500 Paragrafen an. Eine endgültige Fassung steht jedoch derzeit nach wie vor aus.

Seit dem Jahre 2003 gibt es das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen. Seitdem sind Ausländer Inländern gleichgestellt, was bedeutet, dass keine inländischen Mindestbeteiligungen an türkischen Gesellschaften existieren müssen. In Folge dieser Reformen bedarf es auch keiner gesonderten Investitionsgenehmigung mehr für Ausländer, ebenso entfallen sind die erhöhten Mindestkapitalanforderungen.

Am 12.12.2007 ist ein neues Gesetz zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht in Kraft getreten.

Die Türkei ist dem Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht, CISG) mit Wirkung zum 01.08.2011 beigetreten.

Weitere Informationen auf:

Aktuelle Länderinformationen Auswärtiges Amt
Wirtschaftsrecht
 

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Donnerstag, 28. März 2024

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